Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 1/97
§§: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, GrEStG § 16 Abs. 4, AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 1, AO 1977 § 170 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Aufhebung, Steuerfestsetzung, Rückgängigmachung, Kaufvertrag, Festsetzungsverjährung
Rechtsfrage: War das FA wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung gehindert, dem in 1994 gestellten Antrag auf Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids wegen Rückgängigmachung des Kaufvertrags vom Dezember 1988 zu entsprechen oder greift die Ablaufhemmung des § 16 Abs. 4 GrEStG wegen Eintritts eines Ereignisses bei der Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags durch die Ausübung des Wiederkaufrechts in 1990 durch den Veräußerer? Der Rechtsstreit darüber endete mit einem Vergleich vor dem OLG in 1993. Eigentumsübertragung war nicht erfolgt; Besitzrückgabe und Rückzahlung des Kaufpreises erfolgte in 1994. Ist "Ereignis" i.S. von § 16 Abs. 4 GrEStG der Zeitpunkt des Vergleichs oder der der Besitz- und Kaufpreisrückgabe? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.10.1996
Vorinstanz/AZ: III 46/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.1999
Erledigungs-Az: II R 1/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 18 26