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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 19/00
§§: EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a
Schlagwörter Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Vorschuss
Rechtsfrage: Zufluss einer Entschädigung wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die als Einmalbetrag vereinbart war, in zwei Veranlagungszeiträumen (1993 Vorschusszahlung, 1994 Restzahlung) als außerordentliche Einkünfte. Ist die Tarifbegünstigung bereits dann zu gewähren, wenn die Vorschussauszahlung eine Progressionswirkung aufgrund der Zusammenballung mit anderen Einkünften hat und der Steuerpflichtige den Vorschuss aus verständlichen wirtschaftlichen Erwägungen (Erleichterung des Übergangs in den Vorruhestand, beabsichtigter Erwerb einer Immobilie für seine neu gegründete Firma) wollte? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.01.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 2075/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 60 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.09.2000
Erledigungs-Az: XI R 19/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 58 19