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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 42/04 |
§§: | InvZulG § 6 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Ladeneinrichtung, Wirtschaftsgut, Bezeichnung, Antrag, Sachgesamtheit, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Sind die einzelnen individuell angefertigten Wirtschaftsgüter einer Sachgesamtheit innerhalb der Antragsfrist im Investitionszulagenantrag als "Ladeneinrichtung" hinreichend genau bezeichnet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 553/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 42/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 26 52 |