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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 16/20 (BFH) |
§§: | AO § 227, AO § 85, FGO § 101, FGO § 102 |
Schlagwörter | Kindergeld, Erlass, Mitwirkungspflicht, Steuerstrafverfahren, Bußgeld |
Rechtsfrage: | Kann oder muss eine Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen erlassen werden, obwohl der Kindergeldempfänger seine Mitwirkungspflichten nachweislich verletzt hat und dies ein Bußgeld-/Steuerstrafverfahren nach sich gezogen hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.01.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 2506/18 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 12 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2022 |
Erledigungs-Az: | III R 16/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 15 14 |