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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 59/06
§§: EStG § 26 Abs. 3, EStG § 26 Abs. 1, BGB § 1964
Schlagwörter Zusammenveranlagung, Wahlrecht, Erbe, Erbschaftsausschlagung
Rechtsfrage: Zusammenveranlagung bei Tod eines Ehegatten: Steht das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 2 EStG für den Verstorbenen nur dessen Erben zu? Ist die einseitige Ausübung des Wahlrechts zur Zusammenveranlagung (hier wegen Auskehrung der beim Verstorbenen einbehaltenen Lohnsteuer) dann möglich, wenn wie im Streitfall sämtliche potentielle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, bisher kein Erbe festgestellt und kein Nachlasspfleger bestellt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 08.06.2006
Vorinstanz/AZ: 3 K 376/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 36 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.06.2007
Erledigungs-Az: III R 59/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 27 19