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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2579/09 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 § 15 Abs. 2, AO § 124, BGB § 130 Abs. 1 |
Schlagwörter | Einkünfte, Gewerbebetrieb, Grundstückshandel, Widerruf, Steuerbescheid, Bekanntgabe |
Rechtsfrage: | Steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit richtet sich nach objektiven Kriterien - Gewerblicher Grundstückshandel - Widerruf eines ohne Bekanntgabewillen versandten Steuerbescheides - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 18.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | X R 25/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 226 S. 77 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 30 32 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 29.10.2012 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2579/09 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |