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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 45/17 (BFH) |
§§: | DBA-USA Art. 7 Abs. 1 Satz 2, DBA-USA Art. 11 Abs. 3, DBA-USA Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a, DBA-USA Art. 23 Abs. 2 Satz 2, EStG § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Besteuerungsrecht, Rückfallklausel, Zinsen, Betriebsstätte, USA, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Besteuerung der Einkünfte aus einer Betriebsstätte in den USA: Steht die nur partielle Besteuerung der Zinseinkünfte in den Vereinigten Staaten der Anwendung von Art. 23 Abs. 2 Satz 2 DBA-USA 1989 nicht entgegen, da der insoweit angeordnete Besteuerungsrückfall tatbestandlich nur ausgelöst wird, "wenn" - nicht aber "soweit" - die betreffenden Einkünfte in den Vereinigten Staaten nicht oder nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteuert werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 29.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1156/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 13 35 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |