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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 9/12 (BFH)
§§: EStG § 32 c Abs. 1 Satz 4, EStG § 34 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 1
Schlagwörter Tarifbegrenzung, Veräußerungsgewinn, Steuerermäßigung
Rechtsfrage: Gewährung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften nach § 32 c EStG für Veräußerungsgewinne im Veranlagungszeitraum 2007: Ist für den 5 Mio. EUR übersteigenden Teil eines Veräußerungsgewinns die Tarifbegrenzung nach § 32 c EStG zu gewähren, auch wenn der Veräußerungsgewinn (bis 5 Mio. EUR) der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG unterliegt? Verhältnis von § 32 c EStG und § 34 Abs. 3 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.02.2012
Vorinstanz/AZ: 7 K 4708/09 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 22 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.06.2013
Erledigungs-Az: X R 9/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 30 14