
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-810/18 (EuGH) |
§§: | KN Unterpos. 8525 8091 |
Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Tarifierung, Einreihung, Zolltarif, digitale Videokamera |
Rechtsfrage: | Ist die Unterposition 8525 80 91 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.7.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der nach dieser Verordnung im Jahr 2011 veröffentlichten Erläuterungen (Mitteilung der Kommission 2011/ C 137/01) dahin auszulegen, dass eine Ware - digitale Videokameras (die in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehen) - auch dann in diese Unterposition eingereiht werden kann, obwohl sie Videosequenzen nur in einer Auflösungsqualität von weniger als 800 x 600 Pixel, konkret in einer Qualität von 720 x 576 Pixel, aufnehmen und speichern kann, wenn eine weitere Funktion dieser Ware - das Aufnehmen und Speichern von Fotos - auf eine Auflösungsqualität der Fotos von 1 600 x 1 200 Pixel (1,92 Megapixel) beschränkt ist? |
Vorinstanz: | Krajský súd Trnava (Slowakei) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 82 S. 16 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 30.04.2020 |
Erledigungs-Az: | Rs C-810/18 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 06 95 |