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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 14/12 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Ausbildungswilligkeit
Rechtsfrage: Kann ein Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigt werden, wenn die Verschiebung des Ausbildungsbeginns oder die Ablehnung eines angebotenen Ausbildungs- oder Studienplatzes auf einer freien Entscheidung des Kindes beruht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.02.2012
Vorinstanz/AZ: 9 K 49/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1279
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 12 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2014
Erledigungs-Az: XI R 14/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 01 26