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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 22/02 |
§§: | StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3, StBerG § 67, StBerG § 55 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Steuerberatungsgesellschaft, Widerruf, Haftpflichtversicherung |
Rechtsfrage: | Ist der Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft aufzuheben, wenn vor Ergehen der gerichtlichen Entscheidung der Versicherungsschutz für die Zukunft hergestellt worden ist? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 11.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 259/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 90 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.08.2002 |
Erledigungs-Az: | VII R 22/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |