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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 37/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 3 a Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 9
Schlagwörter Ort der sonstigen Leistung, Umsatzsteuerpflicht, Schönheitsoperation, Ausland
Rechtsfrage: Ort der sonstigen Leistung: Sind die von einem in Deutschland ansässigen Arzt an zwei in den Niederlanden gelegenen Schönheitskliniken durchgeführten Schönheitsoperationen in Deutschland umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.07.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 3371/05 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 35 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.2011
Erledigungs-Az: V R 37/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 37 00