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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 49/05
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, AusglLeistG § 3
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Erwerb, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Ausgleich, Enteignung
Rechtsfrage: Grundstückserwerbe nach dem Ausgleichsgesetz durch den Alteigentümer: Ist der nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes begünstigte Erwerb der auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) im Beitrittsgebiet im Zuge der sog. Demokratischen Bodenreform enteigneten land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen durch den Alteigentümer nicht nach § 11 des Eigentumsübertragungsgesetz von der Besteuerung ausgenommen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 20.07.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 414/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 05 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2006
Erledigungs-Az: II R 49/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 06 04