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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 72/05
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG 1999 § 6 a Abs. 1, UStDV § 17 a Abs. 2 Nr. 2, UStDV § 17 c Abs. 2 Nr. 9
Schlagwörter Innergemeinschaftliche Lieferung, Bestimmungsort, Gemeinschaftsgebiet, Abholung, EG, Binnenmarkt
Rechtsfrage: Ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§§ 4 Nr. 1 b, 6 a Abs. 1 UStG) im Falle der Abholung die genaue Angabe des Bestimmungsortes (§§ 17 a Abs. 2 Nr. 2, 17 c Abs. 2 Nr. 9 UStDV) im übrigen Gemeinschaftsgebiet entbehrlich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 10.02.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 1738/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 14 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2007
Erledigungs-Az: V R 72/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 16 57