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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 27/05 | 
| §§: | EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Kraftfahrzeug, Überlassung, Privatnutzung, Fahrtenbuch, 1 v.H.-Regelung | 
| Rechtsfrage: | Auslegung des Begriffs "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG und Anerkennung eines nachträglich (ca. 6 Jahre später) nach entsprechenden Grundaufzeichnungen (täglich gefertigte Klebezettel mit Reiseziel, Abfahrt- und Ankunftszeiten und gefahrene Kilometer, Eintragung der Werte in eine Wochen- bzw. Monatsübersicht) erstellten Fahrtenbuches für die Feststellung der Privatnutzung. Schließen Mängel eines Fahrtenbuchs den Einzelnachweis mit der Folge aus, dass zwingend die pauschale Wertermittlung nach der 1 v.H.-Regelung vorzunehmen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 03.03.2005 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1262/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 43 92 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 09.11.2005 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 27/05 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 13 16 | 
