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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 61/96
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 J: 1980, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a J: 1980, GG Art. 3, UStG § 2 Abs. 1 Satz 2 J: 1980
Schlagwörter Zuordnung, Unternehmen, Personenkraftwagen, Hilfsgeschäft, Reparaturkosten
Rechtsfrage: Unterliegen die Lieferungen von Gegenständen, die der Unternehmer ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug erworben hat, im Gegensatz zum Eigenverbrauch der Umsatzsteuer (Wertungswiderspruch). Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmer einen gemischt genutzten Gegenstand (kein Vorsteuerabzug beim Erwerb; Vorsteuerabzug für Reparaturkosten) zum Teil dem Privatbereich zuordnen, so daß der anschließende Verkauf nur hinsichtlich des zum Unternehmensbereich gehörenden Teils steuerbar ist? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.10.1995
Vorinstanz/AZ: 14 K 3624/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 187
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.01.2002
Erledigungs-Az: V R 61/96
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH - BFH-Beschluß vom 24.9.1998, V R 61/96 = SIS 99 01 26
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 06 50