
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 6/19 (BFH) |
§§: | GewStG § 7, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbeertrag, Veräußerungsgewinn, Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Stille Reserven, Wesentliche Betriebsgrundlagen, Sonderbetriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Unterliegt ein Veräußerungsgewinn einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bereits dann nicht der Gewerbesteuer, wenn die konkrete gewerbliche Tätigkeit aufgegeben und alle dieser Tätigkeit dienenden Wirtschaftsgüter veräußert werden, oder ist der Rückbehalt anderer Wirtschaftsgüter - hier Beteiligungen der Komplementär-GmbH - schädlich, in denen erhebliche stille Reserven ruhen? Gehörten die Geschäftsanteile des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zu dessen notwendigem Sonderbetriebsvermögen und hätten sie bereits deshalb mit übertragen werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.01.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6313/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 02 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.02.2022 |
Erledigungs-Az: | IV R 6/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 11 52 |