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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 53/16 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 8 Buchst. a |
Schlagwörter | Steuerfreier Umsatz, Entgelt, Leistung, Steuerbefreiung, Arzt, Honorar, Vorfinanzierung |
Rechtsfrage: | Sind die von der Klägerin vereinnahmten sog. Gebühren für die Vorfinanzierung von ärztlichen Honorarforderungen als Entgelt für steuerfreie Leistungen zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 874/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 22 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.10.2017 |
Erledigungs-Az: | V R 53/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 22 72 |