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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-421/10 (EuGH) |
§§: | UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 a Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 Nr. 7, § 13 a Abs. 1 Nr. 1, § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. e, Art. 21 Abs. 1 Buchst. a und b |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Ansässigkeit, Sitz, Ausland, Inland, Personalgestellung, Steuerschuldner, Leistung |
Rechtsfrage: | Ist ein Steuerpflichtiger bereits dann ein "im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger" i.S. des Art. 21 Abs. 1 Buchst. b RL 77/388/EWG, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat, oder muss als weitere Voraussetzung hinzukommen, dass er seinen privaten Wohnsitz nicht im Inland hat? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 30.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | XI R 5/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 22 96 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2011 |
Erledigungs-Az: | Rs C-421/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 34 01 |