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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 18/15 (BFH) |
§§: | KN Pos 1290 UPos 7318, VO (EG) Nr. 1225/2009 |
Schlagwörter | Antidumpingzoll |
Rechtsfrage: | Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Spannplattenschrauben aus rostendem Stahl (UPos. 7318 12 90 KN) aus Malaysia . Verweist Art. 13 Abs. 3 Satz 7 VO Nr. 1225/2009 lediglich auf Art. 6 und nicht auf Art. 5 VO Nr. 1225/2009 ? Hätte die EU-Kommission vor Einleitung der Untersuchung den Kläger als "bekanntermaßen betroffenen Einführer" unterrichten und ihm einen Fragebogen übersenden müssen ? Wer ist "bekanntermaßen betroffener Einführer"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.06.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 147/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 20 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.05.2017 |
Erledigungs-Az: | VII R 18/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |