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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 99/04
§§: AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 171 Abs. 3, AO 1977 § 171 Abs. 4, AO 1977 § 182 Abs. 1
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Feststellungsfrist, Verjährung, Ablaufhemmung, Bindungswirkung, Grundlagenbescheid
Rechtsfrage: Endet die Festsetzungsfrist eines Folgebescheides gemäß § 171 Abs. 10 AO 1977 nicht, bevor über einen Grundlagenbescheid rechtskräftig entschieden worden ist, dessen Feststellungsfrist aufgrund § 171 Abs. 3 AO 1977 (i.d.F. des Jahres 1979) noch nicht abgelaufen ist? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 23.10.2003
Vorinstanz/AZ: VII 251/2000
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.07.2007
Erledigungs-Az: I R 99/94 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet