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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 10/17 (BFH) |
§§: | VO (EG) Nr. 595/2004 Art. 15, VO (EG) Nr. 1234/2007, MOG § 12 |
Schlagwörter | Milchabgabe, Zinsen, EG, EU |
Rechtsfrage: | Ist der für nicht entrichtete Milchabgaben zu erhebende Zins bei mehrere Jahre umfassenden Zinszeiträumen nach dem am 1. Oktober eines jeden Jahres gültigen Bezugssatz EURIBOR zu bemessen und entsprechend jeweils festzusetzen? Hätte der Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht verwiesen werden müssen? Ist die Zinsforderung zunächst gegenüber dem Milchabnehmer geltend zu machen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.06.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2307/15 MOG |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 11 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.11.2017 |
Erledigungs-Az: | VII R 10/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 25 79 |