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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 93/98
§§: AO 1977 § 129
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung, Organschaft, Gewinnanteil, Gewerbesteuer
Rechtsfrage: Können Gewerbesteuermeßbescheide einer GmbH, in denen Beteiligungserträge aufgrund einer Organschaft auch nach Durchführung einer Außenprüfung fehlerhaft angesetzt worden sind, nach § 129 AO 1977 zugunsten der GmbH berichtigt werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 02.09.1998
Vorinstanz/AZ: 3 K 224/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.1999
Erledigungs-Az: I R 93/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 54 16