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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 2/02
§§: EStG § 17 Abs. 4, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Finanzierung, Wesentliche Beteiligung, Anschaffungskosten, Werbungskosten
Rechtsfrage: Erhöhen aus dem Erwerb der wesentlichen Beteiligung an einer GmbH herrührende Schuldzinsen den Auflösungsverlust der GmbH nach § 17 Abs. 4 EStG oder führen sie zu -mangels Einkunftserzielungsabsicht im Streitfall nicht berücksichtigungsfähigen- Werbungskosten aus Kapitalvermögen (hier: Schuldzinsen aus dem Zeitraum ein Jahr vor bis ein Jahr nach dem Veranlagungszeitraum, in dem der Auflösungsverlust angefallen ist)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 10.12.2001
Vorinstanz/AZ: 13 K 4481/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2004
Erledigungs-Az: VIII R 2/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 00