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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 34/05 | 
| §§: | EStG § 10 b, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Spende, Golfclub, Entgelt, Freiwilligkeit | 
| Rechtsfrage: | 1. Sind so genannte vom Golfclub erwartete "Pflichtspenden" (verdeckte Aufnahmegebühren) als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Satzung des Vereins keine Spendenverpflichtung enthält? - 2. Können sich die Kläger auf die erteilte Spendenbescheinigung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben berufen? - 3. Sind Vermutungen bzw. Verdachtsmomente hinsichtlich der "Pflichtspende" neue Tatsachen i.S. des § 173 AO 1977 ? (Beweislast der Finanzbehörde?) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.03.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 1211/03 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 46 28 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
