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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 31/97
§§: FGO § 65 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Klagebegehren, Streitgegenstand
Rechtsfrage: Liegt eine ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens i.S.d. § 65 FGO bei Anfechtung von Steuerbescheiden nach einer Steuerfahndungsprüfung vor, wenn das Begehren nicht ausdrücklich formuliert wird, das FG den Streitgegenstand aber aus dem Inhalt der Steuerakten (Steuererklärungen; Einwendungen gegen den Steufa-Bericht) und den sonstigen bekannten oder erkennbaren Umständen ermitteln kann? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.11.1995
Vorinstanz/AZ: 1 K 3236/89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.1998
Erledigungs-Az: XI R 31/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils