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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX B 24/01 |
§§: | FördG § 4 Abs. 1 |
Schlagwörter | Fördergebiet, Sonderabschreibung, Anzahlung, Rücktritt, Kaufvertrag |
Rechtsfrage: | Bleibt es bei der sofortigen Abziehbarkeit von Sonderabschreibungen auf Anzahlungen i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 5 FördG, wenn der Kläger zwei Jahre später vom Kaufvertrag über die Eigentumswohnung zurücktritt, da der Baufortschritt nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprach? |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1353/99 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 558 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 78 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2001 |
Erledigungs-Az: | IX B 24/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IX R 51/01 - erledigt durch BFH-Urteil vom 28.6.2002 - IX R 51/01 (= SIS 02 95 23) |