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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 51/97 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 12 Nr. 2 |
Schlagwörter | Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung, Veräußerung, Grundstück |
Rechtsfrage: | Anläßlich der Übertragung von Grundstücken vereinbarte Zahlungen der Klägerin an ihre Eltern als freiwillige Zuwendungen gem. § 12 Nr.2 EStG oder abziehbare dauernde Last (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen), wenn die Grundstücke kurze Zeit später weiterveräußert wurden? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1339/95 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.02.1999 |
Erledigungs-Az: | X R 51/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 50 18 |