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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 12/20 (BFH) |
§§: | UStG § 3 Abs. 9, UStG § 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Sonstige Leistung, Verfügungsmacht |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Schlachtung und weiteren Verarbeitung von Tieren: Dienen die ab dem Zeitpunkt des Abladens der Tiere auf dem Betriebsgelände eines Schlachthofes im anschließenden Produktionsprozess erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Schlachtung und Verarbeitung den internen Unternehmensabläufen des Schlachthofs oder stellen sie den leistenden Tiererzeugern gesondert zu berechnende sonstige Leistungen dar? Findet die umsatzsteuerrechtliche Verschaffung der Verfügungsmacht der gelieferten Tiere an den Schlachthof zum Zeitpunkt des Abladens auf dem Betriebsgelände statt oder zum Zeitpunkt des zivilrechtlichen Übergangs des Eigentums an den Tieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3318/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 05 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2022 |
Erledigungs-Az: | XI R 12/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 00 81 |