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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 26/20 (BFH) |
§§: | EStG § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 94 Abs. 2 |
Schlagwörter | Altersvorsorgezulage, Eigenheimzulage, Schädliche Verwendung, Darlehen, Tilgung, Rückzahlung, Unmittelbarkeit |
Rechtsfrage: | Reichweite und Auslegung des Begriffs der Unmittelbarkeit i.S. des § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG: Ist das Merkmal der Unmittelbarkeit auch auf die Variante der Tilgung eines ungeförderten Wohnbaudarlehens anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 06.08.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 10223/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 13 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.02.2022 |
Erledigungs-Az: | X R 26/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 12 04 |