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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 39/07 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, AO § 159, GewStG § 2 Abs. 1, GewStDV § 13 |
Schlagwörter | Lotterie, Treuhandverhältnis, Betriebsausgabe, Gewerbesteuerbefreiung |
Rechtsfrage: | 1. Anerkennung Treuhandverhältnis: Sind bei einem Lotto-Dienstleistungsunternehmen die Spieleinsatzanteile, die zum Erwerb von Lottoscheinen an einen Treuhänder weitergeleitet werden, als Betriebsausgaben abziehbar? - 2. Sind vorab die Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung nach § 13 GewStDV zu prüfen (Revisionszulassungsgrund)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.06.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 5189/03 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 23 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2010 |
Erledigungs-Az: | IV R 39/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 12 89 |