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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 62/05
§§: KiStG NW § 4, KiStO NW § 6, KiStO NW § 11, KiStO NW § 12, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, EStG § 26 b
Schlagwörter Kirchgeld, Verfassungsmäßigkeit, Ehe, Familie, Ehegatte, Zusammenveranlagung, Splittingtarif, Erhebungsdefizit
Rechtsfrage: Liegt ein verfassungswidriges Erhebungsdefizit wegen der Nichterhebung des besonderen Kirchgeldes bei nicht veranlagungspflichtigen Ehegatten vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.06.2005
Vorinstanz/AZ: 11 K 3248/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1379
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2006
Erledigungs-Az: I R 62/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 49 16