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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 56/02 |
§§: | ErbStG § 13 Abs. 2 a, ErbStG § 14 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Freibetrag, Steuerberechnung, früher Erwerb, Nachholung, Erklärung |
Rechtsfrage: | Keine nachträgliche Gewährung des Freibetrags für Betriebsvermögen bei der Zusammenrechnung früherer Erwerbe: Kann der Freibetrag für Betriebsvermögen nach § 13 Abs. 2 a ErbStG bei der Steuerberechnung für den Nacherwerb nach § 14 ErbStG nicht berücksichtigt werden, wenn der Erblasser (damals Schenker) bei der Schenkung keine Erklärung nach § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 ErbStG abgegeben hatte und der Schenkungsteuerbescheid bereits bestandskräftig geworden ist (keine postmortale Nachholung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4438/00 Erb |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 176 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 12 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.01.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 56/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 32 13 |