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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 1/12 (BFH) |
§§: | KStG § 14 Nr. 4 Satz 1, AktG § 291 Abs. 1, BeurkG § 44 a Abs. 2 |
Schlagwörter | Organschaft, Ergebnisabführungsvertrag, Mindestlaufzeit, Berichtigung |
Rechtsfrage: | Ist ein Organschaftsverhältnis auch dann anzuerkennen, wenn der notarielle Gewinnabführungsvertrag für einen Tag weniger als die gesetzliche Mindestlaufzeit (Laufzeit nur bis zum 30.12. anstelle des 31.12. des fünften Kalenderjahrs) beurkundet worden ist und der Notar den Beschluss nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums berichtigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3103/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 05 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.01.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 1/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 14 44 |