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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 75/98
§§: EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, BGB § 133, BGB § 157, FGO § 76, FGO § 96
Schlagwörter Spekulationsgewinn, Grundstück, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Anteilsveräußerung
Rechtsfrage: Kein Spekulationsgewinn bei Kauf eines Grundstücks durch eine GbR und der ein Jahr später erfolgten Veräußerung aller GbR-Anteile, auch wenn das Grundstück der alleinige Vermögensgegenstand der Gesellschaft war. Ist die Vertragsauslegung des FG, es seien nicht die GbR-Anteile sondern das Grundstück sei veräußert worden, unzutreffend? Fehlerhafte Sachverhaltsermittlung, Überraschungsentscheidung, Verstoß gegen Akteninhalt? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.11.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 1968/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2001
Erledigungs-Az: IX R 75/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 58 02