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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 46/98 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3, EStG § 24 Nr. 2 |
Schlagwörter | Betriebsvermögen, Privatvermögen, Nachträgliche Betriebsausgabe, Gewinnermittlungsart, Ertragsanteil, Zinsanteil, Leibrente, Nachträgliche Einkünfte |
Rechtsfrage: | 1. Gehört eine betrieblich veranlaßte Rentenverpflichtung (Grundstückskauf u.a. gegen Leibrente) nach Veräußerung des Grundstücks und Aufgabe des Betriebs noch zum Betriebsvermögen, wenn der Rentenberechtigte einer vorzeitigen Ablösung des Rentenanspruch nicht zustimmt? - 2. In welcher Höhe ist der Zinsanteil (nur i.H.d. Ertragsanteils ?) der Rentenzahlungen bei Berücksichtigung der Aufwendungen als nachträgliche Betriebsausgaben (vgl. 1.) abzugsfähig? Gewinnermittlungsart für die nachträglichen Einkünfte aus Gewerbebetrieb ? - 3. Führt der spätere Wegfall der Rentenverpflichtung nach Aufgabe des Betriebs ggf. zu nachträglichen Betriebseinnahmen oder wäre der Aufgabegewinn abzuändern? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.1998 |
Vorinstanz/AZ: | XV 39/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.1999 |
Erledigungs-Az: | XI R 46/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 01 33 |