Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 58/05
§§: EStG § 19, EStG § 40 b, LStR R 129 Abs. 14, LStR R 129 Abs. 15, LStR R 129 Abs. 16
Schlagwörter Direktversicherung, Bezugsrecht, Widerruf, Lohnsteuer, Erstattungsanspruch
Rechtsfrage: Führt der Widerruf des Bezugsrechts an vom Arbeitgeber abgeschlossener Direktversicherungen und die hierdurch erfolgte Auszahlung der Rückkaufswerte an den Insolvenzverwalter als Arbeitgeber zu einer Lohnrückzahlung und damit zu einem Erstattungsanspruch der pauschal abgeführten Lohnsteuer? Liegt eine Arbeitslohnrückzahlung nur dann vor, wenn beim Arbeitnehmer eine Entreicherung eingetreten ist und ist diese zu verneinen, wenn nach § 9 Abs. 2 BetrAVG durch den Schuldnerwechsel die unverfallbaren Ansprüche des Arbeitnehmers auf den gesetzlich eingetretenen Pensionssicherungsverein als Träger der Insolvenzsicherung übergehen und somit unverändert gesichert sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.08.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 603/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.07.2007
Erledigungs-Az: VI R 58/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 27 20