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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 23/03
§§: FGO § 47
Schlagwörter Klagefrist, Änderungsbescheid, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Erst(Schätz-)bescheid vom 5.1.1994 und Einspruchsentscheidung vom 9.1.1996. Noch vor Ablauf der Klagefrist erging am 5.2.1996 ein Änderungsbescheid. Der Einspruch vom 29.2.1996 wurde durch Einspruchsentscheidung vom 21.3.1997 als unzulässig verworfen, weil der Änderungsbescheid nichtig sei. Hiergegen wurde Klage erhoben. Die Beteiligten erklärten - nach Einigung in der mündlichen Verhandlung am 27.1.2000 den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Am 1.2.2000 wurde Klage gegen den Erst(Schätz-)bescheid vom 5.1.1994 und Einspruchsentscheidung vom 9.1.1996 erhoben und Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt. Ist die Klage vom 1.2.2000 zulässig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 24.09.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 30065/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 43 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.2005
Erledigungs-Az: V R 23/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 41 06