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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 55/13 (BFH) |
§§: | EStG § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Altersvorsorgezulage, Entnahme, Zeitlicher Zusammenhang, Darlehen, Verwendung |
Rechtsfrage: | Kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete Kapital nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage auch dann noch "unmittelbar" für die Anschaffung einer Wohnung verwendet werden, wenn zwischen der Anschaffung der Wohnung und dem Antrag auf Entnahme des Kapitals 23 Monate liegen und das Kapital für die (ausdrücklich erst ab 2014 begünstigte) Tilgung des Anschaffungsdarlehens verwendet werden soll? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 14131/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 09 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.05.2016 |
Erledigungs-Az: | X R 55/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |