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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 32/16 (BFH) |
§§: | EStG § 15 a Abs. 4 |
Schlagwörter | Negatives Kapitalkonto, Haftungsbeschränkung, Doppelstöckige Personengesellschaft, Zebragesellschaft |
Rechtsfrage: | Ist der Anteil des alleinigen Kommanditisten am Verlust einer gewerblich geprägten KG auch insoweit nur verrechenbar gemäß § 15 a EStG, als darin Verlustanteile aus einer vermögensverwaltenden GbR enthalten sind, deren einzige Gesellschafter er selbst sowie die KG sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3838/13 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1253 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 16 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.09.2019 |
Erledigungs-Az: | IV R 32/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 00 98 |