Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 25/98
§§: AO 1977 § 175, AO 1977 § 174
Schlagwörter Änderung, Berichtigung, Fehler
Rechtsfrage: Kann der rechtskräftige ESt-Bescheid, in dem Betriebsausgaben doppelt berücksichtigt wurden, auch hinsichtlich der Höhe der Einkünfte aus der betriebenen Einzelpraxis berichtigt werden, wenn aufgrund eines geänderten Grundlagenbescheides die Einkünfte aus der zugleich betriebenen Gemeinschaftspraxis berichtigt werden und sich aus letzterem ergibt, daß ursprünglich Betriebsausgaben fälschlich bei beiden Praxen berücksichtigt wurden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.11.1997
Vorinstanz/AZ: I 52/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.06.1999
Erledigungs-Az: IV R 25/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 18 39