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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 15/07
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung, Außendienst
Rechtsfrage: Zum Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines für das gesamte Angebotswesen und den vollständigen Auftragsablauf zuständigen Vertriebsingenieurs von Industriemaschinen mit einer umfangreichen Reisetätigkeit (Fahrleistung im Streitjahr ca. 47.000 km) und Präsentationen vor Ort und zur Qualifizierung der für diese Tätigkeit genutzten fünf Räume, eines Treppenhauses und eines Eingangsbereichs als einheitliches, ausschließlich beruflich notwendiges "Arbeitszimmer". - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.02.2007
Vorinstanz/AZ: 11 K 3170/05 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 746
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 22 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.03.2009
Erledigungs-Az: VI R 15/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 16 13