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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 38/14 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Einheitlicher Vertrag, Zeitlicher Zusammenhang, Bebautes Grundstück
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage für Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk? Wurden die Kaufverträge mit den Verträgen zur Bebauung des Grundbesitzes derart verknüpft, dass von einem einheitlichen Erwerbsgegenstand auszugehen ist? Wie ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer zu ermitteln, wenn auf der Veräußererseite mehrere Personen tätig werden, die Grundstücke verkaufen, aber nur ein Teil dieser Grundstücksverkäufer durch abgestimmtes Verhalten auch auf den Abschluss des Vertrags, der der Bebauung aller Grundstücke dient, hinwirken? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.10.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 1985/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 23 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2017
Erledigungs-Az: II R 38/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 08 57