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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 34/19 (BFH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, UStG 2005 § 4 Nr. 25 |
Schlagwörter | Verfassungsmäßigkeit, Unionsrecht, Sozialfürsorge, EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | 1. Sind Umsätze aus der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG nach nationalem Recht oder nach dem Unionsrecht von der Umsatzsteuer befreit? - 2. Handelt es sich bei der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach §§ 158, 276, 317 FamFG um eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.04.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1673/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 14 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2021 |
Erledigungs-Az: | V R 34/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 04 29 |