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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 53/07 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 1, KStG § 32 Abs. 1, EStG § 43, EG Art. 56
Schlagwörter Steuerbefreiung, Dividende, Kapitalertragsteuer
Rechtsfrage: Hat die Klägerin, eine Schweizer Kapitalgesellschaft, einen Anspruch auf Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer, weil Dividendenbezüge aufgrund von § 8 b Abs. 1 KStG "außer Ansatz" bleiben, mithin keine Einkünfte aus Dividenden vorliegen, und deshalb die Abgeltungswirkung i.S. des § 32 Abs. 1 KStG nicht greift? Ist die Belegung mit Kapitalertragsteuer unter Umständen ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.06.2007
Vorinstanz/AZ: 6 K 31/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 16 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.2009
Erledigungs-Az: I R 53/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 21 85