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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 2/19 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 |
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Sonderbetriebsvermögen |
| Rechtsfrage: | Negativer Erwerb von Todes wegen bei übersteigendem Abfindungsanspruch: Findet § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG auch dann Anwendung, wenn beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft durch Tod der Abfindungsanspruch der Erben den Wert der Beteiligung übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 08.11.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1118/16 Erb |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 21 42 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 08.06.2021 |
| Erledigungs-Az: | II R 2/19 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 18 11 |