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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 96/01 | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 7, EStG § 11 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Zufluss, Rente, Grenzbetrag | 
| Rechtsfrage: | Ist eine Rentennachzahlung im Zuflussjahr in voller Höhe bei den Einkünften und Bezügen des Kindes zu berücksichtigen oder bewirkt das Wort "entfallen" in § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG, dass die Nachzahlung auch auf die Monate des vorangegangenen Kalenderjahres bzw. des gesamten Nachzahlungszeitraums aufzuteilen ist? Findet § 11 EStG auf Bezüge Anwendung? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 25.04.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 1528/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 78 26 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 16.02.2002 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 96/01 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
