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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 35/16 (BFH) |
§§: | EStG § 33 a, EStG § 11 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Unterhalt, Ausland, Abschnittsbesteuerung, Bescheinigung |
Rechtsfrage: | Dürfen im Streitjahr geleistete Unterhaltszahlungen, auch sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Streitjahres berücksichtigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 13.07.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 19/16 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1527 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 18 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2018 |
Erledigungs-Az: | VI R 35/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 10 27 |