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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 73/15 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, HGB § 340 e, HGB § 340 f, InvStG § 1 Abs. 3 Satz 3, InvStG § 2 Abs. 1 Satz 2, KAGG § 39 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kreditinstitut, Teilwertabschreibung, Sondervermögen, Umlaufvermögen, Fonds
Rechtsfrage: Kann ein Kreditinstitut bei Teilwertabschreibungen auf Anteile an einem Spezialsondervermögen, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, die als zugeflossen geltenden ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG als nachträgliche Anschaffungskosten der Fondsanteile ansetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.08.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 1689/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 08 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.03.2017
Erledigungs-Az: I R 73/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 12 68