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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 9/14 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Einheitliches Vertragswerk, Gegenleistung, Abgestimmtes Verhalten, Personenidentität
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage für Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk? War Gegenstand des Kaufvertrags der Rohbau oder das bezugsfertige Haus? Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch noch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen (einheitliches Vertragswerk, abgestimmtes Verhalten)? Liegt eine gesellschaftsrechtliche Verknüpfung zwischen der Baugesellschaft und dem Bauleiter vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.04.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 3536/12 GE
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 637
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.03.2015
Erledigungs-Az: II R 9/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 11 05