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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 2/14 (BFH)
§§: EStG § 6 a Abs. 3, KStG § 8 Abs. 1, EStR 2009 R 6 a Abs. 8
Schlagwörter Pensionsrückstellung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Bewertung, Altersgrenze
Rechtsfrage: Ist zur Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsverpflichtung der Klägerin gegenüber ihren beiden zu jeweils 50 v.H. beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern anstelle des in den Pensionszusagen vorgesehenen Versorgungsfalls ab Vollendung des 65. Lebensjahrs das in R 6 a Abs. 8 EStR 2009 vorgesehene geburtsjahrabhängige höhere Pensionsalter zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.11.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 1542/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2014
Erledigungs-Az: I R 2/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 05 45