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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 30/11 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Regelmäßige Arbeitsstätte, Nachhaltigkeit, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand |
Rechtsfrage: | Sind die einem als Personalreserve tätigen Steuerpflichtigen zugeordneten Filialen unabhängig von ihrer Anzahl regelmäßige Arbeitsstätten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.04.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 169/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 21 28 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |